PRO AUXILIUM
Hilfeleistungen Hilflosenentschädigung in der Schweiz

Wir bieten Ihnen Hilfe und Begleitung bei Ihrem Anspruch auf Hilflosenentschädigung an.

Wir bieten Ihnen Hilfe und Begleitung bei Ihrem Anspruch auf Hilflosenentschädigung an.

Hilfsunternehmen Hilflosenentschädigungsleistungen in der Schweiz

Pro Auxilium, hilft bei der Beantragung von Hilflosenentschädigungen in Lausanne, Waadt.

Ist Ihnen bewusst, dass die meisten Menschen ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung nicht kennen?

Pro Auxilium zeichnet sich als Marktführer in der Westschweiz aus und übernimmt die wesentliche Rolle derSensibilisierung und Begleitung bei diesem oft verkannten Schritt.

Unser Ansatz basiert auf dem menschlichen Kontakt, den wir mit unseren Kunden aufbauen, und bietet persönliche Unterstützung in jeder Phase des Prozesses. Wir garantieren Ihnen eine schnelle Bearbeitung, wodurch mögliche Verzögerungen bei der Erlangung Ihrer Rente vermieden werden. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort zu geben und Ihren Antrag in weniger als 10 Tagen abzuschließen.

Pro Auxilium, positioniert sich als bevorzugter Partner, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Anspruch auf Hilflosenentschädigung vollständig erhalten.

Hilfsunternehmen Hilflosenentschädigungsleistungen in der Schweiz

Hilflosenentschädigung, was ist das?

Die Hilflosenentschädigung der AHV ist eine finanzielle Unterstützung für Personen über 65 Jahre, die in der Schweiz leben und erhebliche Schwierigkeiten im Alltag haben. Sie deckt die Kosten für die notwendige Unterstützung bei den alltäglichen Lebensverrichtungen.

Diese bundesgesetzlich garantierte Entschädigung hängt von der Schwere der Invalidität ab und wird von der schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausgezahlt.

Die Rente der Hilflosenentschädigung steht Ihnen unabhängig von Ihrem persönlichen Einkommen oder Vermögen zu. Außerdem können Sie mit ihr alle behinderungsbedingten Kosten absetzen.

Hilflosenentschädigung, was ist das?
Hilflosenentschädigung AHV, unsere Aufgabe

Hilflosenentschädigung AHV, unsere Aufgabe

Die Aufgabe von Pro Auxilium besteht darin, Einzelpersonen beim Erhalt der Hilflosenentschädigung der AHV zu unterstützen und anzuleiten. Wir erleichtern den administrativen Prozess, bieten eine persönliche Betreuung und leisten wertvolle Hilfe für ältere Menschen.

Unser Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen und so den Zugang zu dieser lebensnotwendigen Leistung zu gewährleisten. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Leistungsempfängern wollen wir ihre Lebensqualität verbessern, indem wir eine angemessene finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der täglichen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Behinderung gewährleisten.

Hilflosenentschädigung AHV, unsere Aufgabe

Unsere Werte

Unsere Werte basieren auf Einfühlungsvermögen, Transparenz und Engagement für unsere Kunden. Wir verpflichten uns, ihre Bedürfnisse zu verstehen, eine ehrliche Kommunikation zu pflegen und die Verfahren zu vereinfachen, um einen einfachen Zugang zurHilflosenentschädigung der AHV zu gewährleisten und so ihre Lebensqualität zu verbessern. Bei Pro Auxilium steht Ihr Recht auf eine Rente an erster Stelle, wobei wir eine regelmäßige Zahlung sicherstellen, um einen angemessenen Lebensstandard für jeden Empfänger zu gewährleisten.

Unsere Werte basieren auf Einfühlungsvermögen, Transparenz und Engagement für unsere Kunden. Wir verpflichten uns, ihre Bedürfnisse zu verstehen, eine ehrliche Kommunikation zu pflegen und die Verfahren zu vereinfachen, um einen einfachen Zugang zur Hilflosenentschädigung der AHV zu gewährleisten und so ihre Lebensqualität zu verbessern. Bei Pro Auxilium steht Ihr Recht auf eine Rente an erster Stelle, wobei wir eine regelmäßige Zahlung sicherstellen, um einen angemessenen Lebensstandard für jeden Empfänger zu gewährleisten.

Empathie

Transparenz

Engagement

Empathie

Transparenz

Engagement

Hilflosenentschädigung AHV, sind Sie anspruchsberechtigt?

Kriterien für die Förderfähigkeit :

1) In der Schweiz wohnen

2) Über 65 Jahre alt sein

3. eine körperliche und/oder geistige Behinderung haben

4) Die Behinderung ist dauerhaft oder von langer Dauer

(mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung)

- Wohnen in der Schweiz

- Über 65 Jahre alt sein

- An einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung leiden*.

- Die Behinderung ist dauerhaft oder von langer Dauer

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