Vom ersten Kontakt bis zur Bestätigung, dass Sie Ihre Hilflosenentschädigungsrente von der AHV erhalten, leitet Pro Auxilium Sie an, unterstützt Sie und steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Verfügung. Unsere Verpflichtung ist es, Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort zu erhalten und Ihren Antrag in weniger als 10 Tagen abzuschließen.
Die Telefongespräche und Videokonferenzen, die zur Beurteilung der Situation notwendig sind, werden in einen Gesamttarif einbezogen, der in voller Höhe in Rechnung gestellt wird, nachdem Sie Ihre Rente erhalten haben.
Für eventuelle Fahrten zu Ihnen nach Hause wird ein Preis je nach Ihrer geografischen Lage* angepasst und auf die endgültige Rechnung übertragen, die nach Erhalt Ihrer Rente zu zahlen ist.
Bei Pro Auxilium zahlen Sie die gesamte Rechnung erst, nachdem Sie Ihre Rente erhalten haben. Unsere Preisgestaltung ist einfach und besteht aus einer einzigen Monatsrate Ihrer Zulage.
Wenn Sie beispielsweise eine Hilflosenentschädigung mittleren Grades erhalten, erhalten Sie den Gegenwert von sechs Monatsraten sowie den laufenden Monat. Beispiel: CHF 613.00 x 6 Monate + CHF 613.00= CHF 4291.00, Pro Auxilium wird Ihnen nur CHF 613.00 in Rechnung stellen.
Unser Ansatz ohne Anzahlung zielt darauf ab, Ihnen maximale finanzielle Flexibilität zu bieten. Sie können unsere Dienstleistungen also vertrauensvoll in Anspruch nehmen, da Sie wissen, dass die Preisgestaltung ausschließlich dann gilt, wenn Sie die Hilflosenentschädigungsrente erhalten haben. Diese Strategie gewährleistet eine reibungslose und transparente Zusammenarbeit, bei der der Erfolg Ihres Antrags im Vordergrund steht.
*nb: Reisekosten: Kanton Waadt = kostenlos, andere Kantone = CHF 60.00.