PRO AUXILIUM

Hilflosenentschädigung AHV - Pflegeheim

Hilflosenentschädigung für Heime und Pflegeheime

Pro Auxilium positioniert sich als engagierter Partner für sozialmedizinische Unternehmen in der Schweiz und bietet eine ganzheitliche Lösung zur Überwindung der administrativen Herausforderungen, die mit dem Erhalt vonHilflosenentschädigungen der AHV (HE) verbunden sind. Es ist entscheidend zu betonen, dass, wenn ältere Menschen mit Behinderungen in einem Alters- oder Pflegeheim wohnen, die Hilflosenentschädigung von der Einrichtung den berechtigten Bewohnern zusätzlich zu den Unterbringungskosten in Rechnung gestellt werden kann und muss. 

Wir verstehen sehr gut den Druck, unter dem Einrichtungen aufgrund von Personalmangel und ständiger Fluktuation stehen; Faktoren, die zu Verzögerungen bei den Hilfloseneinschätzungen führen und sich auf die finanziellen Einnahmen auswirken können.

Hilflosenentschädigung AHV - Pflegeheim in der Schweiz
Hilflosenentschädigung AHV - Pflegeheim in der Schweiz

Warum sollten Sie sich an Pro Auxilium wenden?

Als Marktführer in der Westschweiz spielt Pro Auxilium eine wesentliche Rolle bei der Sensibilisierung und Begleitung von Einrichtungen, die ältere Menschen aufnehmen, bei diesem manchmal unbekannten, aber vor allem zeitraubenden und energieintensiven Vorgehen für Ihre Teams.

Unser Ansatz beruht auf dem Kontakt, den wir mit unseren Partnern herstellen, und bietet eine persönliche Betreuung. Wir sichern Ihnen eine schnelle Bearbeitung zu und eliminieren damit das Risiko einer Verzögerung bei der Beantragung von Hilflosenentschädigungen. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von 48 Stunden eine Antwort zu geben und jeden Antrag in weniger als 10 Tagen abzuschließen.

Pro Auxilium positioniert sich als bevorzugter Partner, um sicherzustellen, dass die Bewohner Ihrer Einrichtung ihren Anspruch auf Hilflosenentschädigung vollständig erhalten, und trägt so zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verwaltungsprozesses bei.

Hilflosenentschädigung AHV - Pflegeheim in der Schweiz

Ihre Anträge auf Hilflosenentschädigung werden erleichtert

In einer Branche, in der die Zeit des Personals kostbar und aufgrund der steigenden Anforderungen oftmals begrenzt ist, bietet sich Pro Auxilium als wesentliche Lösung an. Wir übernehmen den gesamten Prozess der Antragstellung für eine Hilflosenentschädigung und entlasten damit Ihr Team von der administrativen Belastung. Zeitmangel beim Ausfüllen der Pflegedokumentation und unzureichende Aufmerksamkeit gegenüber den Patienten sind Realitäten, auf die wir eine konkrete Antwort geben.

Hilflosenentschädigung AHV - Pflegeheim in der Schweiz

Mit Pro Auxilium

Wir verstehen, dass jede Verzögerung bei der Hilfloseneinschätzung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann, und setzen daher alles daran, den Prozess zu beschleunigen. Als erfahrener Bevollmächtigter zwischen Ihrer Einrichtung und der Verwaltung verpflichtet sich unser Team, Ihnen bei allen Fragen der IV-Stelle behilflich zu sein und diese zu beantworten. So können Sie Ihr Personal entlasten, damit es sich auf die Erbringung von Pflegeleistungen konzentrieren kann.

Pro Auxilium zeichnet sich als einzigartiger Marktführer in der Schweiz aus, der spezialisierte Dienstleistungen in einem entscheidenden, aber oft vernachlässigten Bereich anbietet. Unser Fachwissen in Bezug auf Behördengänge bedeutet, dass wir die Verantwortung für komplexe Aspekte übernehmen, sodass sich Ihre Einrichtung voll und ganz auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann.

Deshalb bieten wir Ihnen unsere Hilfe und Erfahrung bei der Bearbeitung der Dossiers an, damit Sie die Hilflosenentschädigung einfach und schnell beantragen können.

Mit Pro Auxilium profitieren Sie von einem strategischen Partner, der sich der Vereinfachung von Verwaltungsprozessen widmet und so zur betrieblichen Effizienz Ihrer Einrichtung beiträgt.

ältere Person im Rollstuhl

Wenn Sie auf dieser Website weiter surfen, stimmen Sie der Installation und Nutzung von Cookies auf Ihrem Rechner zu, insbesondere zu Zwecken der Publikumsanalyse, unter Beachtung unserer Politik zum Schutz Ihrer Privatsphäre.