PRO AUXILIUM

AHV-Hilflosenentschädigung in der Schweiz

Unterstützung bei Ihren Anträgen auf eine Hilflosenentschädigung der AHV

Pro Auxilium widmet sich der Vereinfachung und engagierten Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags auf eine Hilflosenentschädigung der AHV. Unser Engagement geht über die reine Unterstützung hinaus, denn wir kümmern uns umfassend um Ihr Dossier - von Anfang an bis zum Bezug Ihrer Rente.

Als Vermittler zwischen Ihnen und der Verwaltung sind wir da, um alle Fragen und Zusatzinformationen zu beantworten, die von der IV-Stelle verlangt werden. Unser Team verpflichtet sich, alles Mögliche zu tun, um die Annahme Ihres Antrags zu gewährleisten. So wird sichergestellt, dass Sie Ihre Rente ohne administrative Schikanen beziehen können und eine finanzielle Unterstützung gewährleistet ist, die für den Verbleib zu Hause von wesentlicher Bedeutung ist.

AHV-Hilflosenentschädigung in der Schweiz
AHV-Hilflosenentschädigung in der Schweiz

Warum sollten Sie sich an Pro Auxilium wenden?

Was Pro Auxilium auszeichnet, ist, dass wir das einzige Unternehmen sind, das diesen Service auf Schweizer Boden anbietet. Unsere Spezialisierung auf Behördengänge befreit Sie von komplexen Auflagen und erspart Ihnen die Zeit und Mühe, die Sie benötigen würden, wenn Sie diese Schritte selbst unternehmen müssten.

Da wir wissen, wie wichtig es ist, Ihre "Unfähigkeit" angemessen zu beleuchten, setzen wir einen fachkundigen Ansatz ein, um Ihre Chancen auf einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung ( HE) zu maximieren. Unsere Erfahrung in diesem Bereich ermöglicht es uns, Ihre Situation überzeugend darzustellen, wodurch Ihre Erfolgschancen im Antragsverfahren erheblich gesteigert werden.

AHV-Hilflosenentschädigung in der Schweiz

Die Bedingungen

- Wohnen in der Schweiz

- Über 65 Jahre alt sein

- An einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung leiden*.

- Die Behinderung ist dauerhaft oder von langer Dauer

Bedingungen für eine Hilflosenentschädigung der AHV in der Schweiz

*die Sie daran hindert, mindestens zwei gewöhnliche Lebensverrichtungen auszuführen, nämlich Anziehen/Ausziehen, Aufstehen/Sitzen/Bettgehen, Essen, Körperpflege, Toilettengang, Fortbewegung/Pflege sozialer Kontakte.

Die Höhe der Entschädigung hängt vom Grad der Hilflosigkeit ab

Es gibt drei verschiedene Grade der Hilflosigkeit:

1) Schwache Stufe:
CHF 245.00

2) Mittelstufe:
CHF 613.00

3) Schwerer Grad:
CHF 980.00

1 - Schwache Stufe: CHF 245.00

2 - Mittlere Stufe : CHF 613.00

3 - Schwerer Grad: CHF 980.00

Um herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind und ob Ihnen eine Rente gewährt werden kann

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