Alles, was Sie über AHV-Hilfsmittel wissen müssen
Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) ist ein grundlegender Bestandteil des Schweizer Sozialversicherungssystems, das älteren Menschen und ihren Hinterbliebenen einen angemessenen Lebensstandard garantieren soll. Im Rahmen der AHV spielen Hilfsmittel eine entscheidende Rolle, indem sie materielle und technische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder Hilflosigkeit bieten, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in Pflegeheimen leben. In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein, was Hilfsmittel der AHV sind, wie man Anspruch darauf hat und welche Hilfsmittel vergütet werden.
Was sind AHV-Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Vorrichtungen, Ausrüstungsgegenstände oder technische Hilfen, die eine Beeinträchtigung oder Behinderung ausgleichen sollen und es den Betroffenen so ermöglichen, ein unabhängigeres und aktiveres Alltagsleben zu führen.
Die AHV kann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der versicherten Person bis zu 75% der Nettokosten für folgende Hilfsmittel übernehmen:
- Perücken
- Orthopädische Schuhe
- Gesichtsepithesen
- Logopädische Geräte nach Kehlkopfoperationen
- Akustische Geräte
- Lupenbrille
- Telelupen
- Rollstühle ohne Motor.
Wie kann man Anspruch darauf haben?
Um Hilfsmittel der AHV zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss die Person bei der AHV versichert sein und in der Schweiz wohnen. Zweitens muss der Antrag auf Hilfsmittel bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons mit dem Formular 009.001 - Anmeldung Hilfsmittel der AHV - eingereicht werden . Die zuständige IV-Stelle (Invalidenversicherung) beurteilt den Antrag und entscheidet über die Vergütung der benötigten Hilfsmittel.
Welche Hilfsmittel werden erstattet?
Die AHV vergütet eine Vielzahl von Hilfsmitteln, je nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Person. Die erstatteten Geräte können neu oder gebraucht sein, je nach den Richtlinien der IV-Stelle. Auch die Mietkosten für bestimmte Geräte können gedeckt werden. Es ist zu beachten, dass die Erstattung auf Hilfsmittel beschränkt ist, die als notwendig erachtet werden, um die Lebensqualität zu verbessern und die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu fördern.
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Hilfsmittel der AHV eine wertvolle Ressource für Menschen mit Behinderungen oder Hilflosigkeit in der Schweiz darstellen. Sie bieten eine wesentliche Unterstützung, um die Selbstständigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Wenn Sie oder ein Angehöriger Hilfsmittel benötigen, zögern Sie nicht, einen Arzt zu konsultieren und sich bei der zuständigen IV-Stelle über Ihre Rechte und das weitere Vorgehen zu erkundigen. Die AHV verpflichtet sich, die notwendige Unterstützung zu leisten, um allen ihren Beziehern eine bessere Lebensqualität zu gewährleisten.
Wir bei Pro Auxilium verstehen die Herausforderungen, mit denen Menschen mit Behinderungen oder Hilflosigkeit konfrontiert sein können. Obwohl wir nicht direkt AHV-Hilfsmittel liefern, bieten wir einen spezialisierten Service für die Ausarbeitung von Hilflosenentschädigungen an, sei es für Einzelpersonen, die zu Hause oder in einem Alters- und Pflegeheim (APH) leben. Unser erfahrenes Team steht Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite, um Ihnen zu helfen, die finanzielle Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen, um Ihre Lebensqualität oder die Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website www.proauxilium.ch.